Standardbedingungen
für Golf Club Kunden, Aktualisiert zum 1. Dezember 2025
1. Zweck und Geltungsbereich
Diese Bedingungen regeln den Rahmen für die Lieferung von Applikationen und Web-Services durch Ingenium Golf ApS („Ingenium Golf“) an den Kunden sowie die hierzugehörigen Abonnements. Abweichungen von diesen Bedingungen sind ausschließlich aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und Ingenium Golf zulässig.
2. Beschreibung der Lösungen
Ingenium Golf stellt dem Kunden Applikationen und Services (nachfolgend die „Produkte“) zur Verfügung, die auf mobilen Endgeräten installiert und/oder über Webplattformen genutzt werden. Über die Produkte werden die Daten des Kunden betreffend den Golfclub, soweit sie Bestandteil der Lösung von Ingenium Golf sind, verarbeitet und an die Datenbanken von Ingenium Golf übertragen. Die Daten werden dort weiterbearbeitet und anschließend dem Kunden sowie – sofern relevant – den Golfspielern auf der Golfanlage des Kunden wieder zugänglich gemacht.
Die Produkte werden dem Kunden als abonnementbasierte Dienstleistung („Abonnement“) bereitgestellt. Das Abonnement wird gemäß diesen Bedingungen jährlich im Voraus abgerechnet.
3. Besondere Bestimmungen zu Applikationen und Web-Services
Ingenium Golf ist aufgrund technologischer Entwicklungen und IT-Sicherheitsanforderungen berechtigt und verpflichtet, Software-Updates („Updates“) für die Produkte bereitzustellen. Ingenium Golf behält sich das Recht vor, Produktbeschreibungen einseitig anzupassen, sofern dies nach Einschätzung von Ingenium Golf erforderlich ist. Der Kunde wird über entsprechende Änderungen rechtzeitig informiert, bevor diese in Kraft treten.
Unterlässt es der Kunde, veröffentlichte Updates herunterzuladen und zu installieren, übernimmt Ingenium Golf keine Haftung für Datenverluste oder Betriebsstörungen jeglicher Art, unabhängig von deren Ursache.
Alle neuen Updates werden dem Kunden angekündigt und sind gemäß der in der Ankündigung beschriebenen Methode herunterzuladen und zu installieren.
4. Besondere Bestimmungen zum Abonnement
Mit Abschluss eines Abonnements verpflichtet sich Ingenium Golf, technische Unterstützung per Telefon und/oder Internet schnellstmöglich nach Eingang der Anfrage des Kunden zu leisten. Darüber hinaus stellt Ingenium Golf Support-Werkzeuge in Form von Videoanleitungen und How-to-Beschreibungen über support.ingeniumgolf.com zur Verfügung.
Der Kunde verpflichtet sich, vor Kontaktaufnahme mit Ingenium Golf eine grundlegende Fehleranalyse und Fehlerbehebung selbst durchzuführen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für Abonnements ergeben sich aus der spezifischen Vereinbarung zwischen dem Kunden und Ingenium Golf.
Die Zahlung des Abonnements erfolgt jährlich im Voraus und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins von 1,5 % pro angefangenen Monat berechnet, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist.
6. Preiserhöhungen
Die Preise für das Abonnement können jährlich zum 1. Januar entsprechend der Entwicklung des Nettopreisindex angepasst werden. 1. Z. B. basierend auf der Veränderung von Dezember eines Jahres zum Dezember des Folgejahres.
Preisregulierungen treten am Vertragsdatum in Kraft, 1. und gelten für alle Rechnungen ab diesem Datum.
7. Verfügbarkeit und Betriebszeit
Ingenium Golf garantiert eine monatliche Betriebszeit von 99 % für die Produkte und die zugrunde liegenden Webservices, soweit diese für den Betrieb der Produkte wesentlich sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ausgenommen hiervon sind Betriebsstörungen, die auf Umstände beim Kunden oder dessen Netzwerkanbieter zurückzuführen sind, einschließlich – jedoch nicht beschränkt auf – fehlende Internetverbindung sowie fehlende Updates des Betriebssystems oder der verwendeten Geräte.
Im Zusammenhang mit Updates an Produkten, Produktkomponenten oder zugrunde liegenden Services kann es zu geplanten Wartungsfenstern kommen. Diese werden – soweit möglich – außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der Golfclubs durchgeführt und mindestens 7 Tage vorher angekündigt.
8. Support
Ingenium Golf leistet Support an regulären dänischen Arbeitstagen zwischen 9:00 und 16:00 Uhr.
Die „Initial Response Time“ beträgt 2 Stunden, mit täglichen Status-Updates bis zur Klärung des Supportfalls.
Ingenium Golfs Support-Plattform mit Support-Artikeln: support.glfr.com
Kontakt zum Ingenium Golf Support: support.b2b@glfr.com
9. Mängel
Ein Mangel liegt vor, wenn die Produkte oder Teile davon nicht den in diesen Bedingungen und/oder in den Produktbeschreibungen von Ingenium Golf definierten funktionellen, qualitativen oder inhaltlichen Anforderungen entsprechen. Produktbeschreibungen stehen jederzeit auf www.glfr.com/de zur Verfügung. www.glfr.com/de
Der Kunde hat spätestens 14 Tage nach Inbetriebnahme der Produkte oder von Teilen hiervon zu prüfen, ob die Produkte seinen Erwartungen entsprechen. Ist dies nicht der Fall, steht dem Kunden innerhalb dieses Zeitraums ein Rücktrittsrecht zu. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Rücktritt, können Mängel später nur geltend gemacht werden, sofern der Kunde nachweist, dass der Mangel erst nach Ablauf der Frist entstanden ist.
10. Verzögerungen
Ingenium Golf liefert die Produkte innerhalb der mit dem Kunden vereinbarten Fristen. Der Kunde ist nach vorherigem Hinweis berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Lieferfrist erheblich überschritten wird. Eine erhebliche Verzögerung liegt frühestens nach 30 Arbeitstagen Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist vor.
Erfolgt die Lieferung verspätet, hat der Kunde dies Ingenium Golf unverzüglich mitzuteilen, sofern er sich auf die Verzögerung berufen möchte.
Verzögerungen, die auf Umstände zurückgehen, welche außerhalb des Verantwortungsbereichs von Ingenium Golf liegen, berechtigen den Kunden nicht zu vertraglichen Ansprüchen, einschließlich Rücktritt.
Kommt es aufgrund von Krankheit bei Mitarbeitern oder Unterauftragnehmern von Ingenium Golf zu Verzögerungen beim Launch eines neuen Produkts oder Produktteils, wird Ingenium Golf den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Sofern diese Informationspflicht erfüllt wird, haftet Ingenium Golf nicht für etwaige Verluste des Kunden, und ein etwaiges Rücktrittsrecht entfällt.
11. Haftungsbeschränkung
Ingenium Golf haftet gegenüber dem Kunden ausschließlich für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten verursacht werden.
Ingenium Golf haftet nicht für direkte Verluste, Betriebsunterbrechungen, Verzögerungen, Störungen, Datenverluste und/oder entgangenen Gewinn, die verursacht werden durch:
- Viren- oder Hackerangriffe auf Systeme des Kunden,
- Nutzung der Produkte in Verbindung mit externer Software oder Hardware, die Ingenium Golf bei Lieferung nicht bekannt war,
- Änderungen oder Ergänzungen, die der Kunde selbst vorgenommen hat,
- unterlassene Installation bereitgestellter Updates
Ingenium Golf haftet unter keinen Umständen für indirekte Schäden jeglicher Art. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Sicherung der empfangenen Daten, soweit möglich.
Die Haftung von Ingenium Golf ist der Höhe nach auf 50 % desjenigen Entgelts begrenzt, das der Kunde in den 12 Monaten vor Eintritt des Schadens bezahlt hat. Unabhängig vom Entgelt beträgt die maximale Haftung gegenüber dem Kunden stets höchstens Euro 6.500.
12. Kündigung
Sowohl der Kunde als auch Ingenium Golf können jedes Abonnement mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigen.
13. Vertragsauflösung
Bei wesentlicher Vertragsverletzung einer Partei ist die andere Partei – zusätzlich zu den in Abschnitt 8 und 9 genannten Rechten – berechtigt, den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz nach den allgemeinen Regeln des dänischen Rechts zu verlangen.
Wird ein Abonnement aufgrund eines dem Kunden zuzurechnenden Umstands durch Ingenium Golf aufgehoben, erlangt der Kunde kein Nutzungsrecht an den gelieferten Produkten. Eine Rückerstattung geleisteter Zahlungen erfolgt nicht.
Wird über eine Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet, Liquidation eingeleitet oder die Zahlung eingestellt, gilt dies als wesentliche Vertragsverletzung, es sei denn, der Insolvenzverwalter/Liquidator erklärt unverzüglich die Übernahme des Vertrags.
Stellt Ingenium Golf den Betrieb der Produkte infolge von Insolvenz, Liquidation, Unternehmensübergang oder vergleichbaren Umständen ein, ist Ingenium Golf verpflichtet, die zuletzt generierten PDF-Dateien sowie „GPS-aufgemessene Elemente und Punkte“ in einem Format herauszugeben, das in ein GIS-System importiert werden kann. Diese Daten gehen anschließend in das Eigentum des Kunden über.
Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen stellt stets eine wesentliche Vertragsverletzung dar.
14. Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für Umstände, die als höhere Gewalt einzustufen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Krieg, Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, Währungsbeschränkungen, Import-/Exportbeschränkungen, Unterbrechungen des Verkehrs, Ausfall der Energie- oder Kommunikationsversorgung.
Ist eine Partei von höherer Gewalt betroffen, hat sie die andere Partei schnellstmöglich zu informieren. Unterbleibt diese Mitteilung, haftet die Partei so, als läge keine höhere Gewalt vor.
15. Vertraulichkeit
Ingenium Golf verpflichtet sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller Informationen über die geschäftlichen Angelegenheiten des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich ebenso zur Vertraulichkeit über Informationen über Ingenium Golf, sofern diese nicht bereits öffentlich zugänglich sind. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus.
Beide Parteien sind berechtigt, potenzielle Kunden und Geschäftspartner über die Zusammenarbeit zu informieren und in eigenem Marketingmaterial den Namen und das Logo der jeweils anderen Partei unter Verwendung einer zuvor abgestimmten Kurzbeschreibung als Referenz zu verwenden.
16. Datenverarbeitung
Die Parteien müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um Informationen vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung, Verlust oder Veränderung sowie vor unbefugtem Zugriff, Missbrauch oder sonstiger rechtswidriger Verarbeitung zu schützen. Auf Anfrage hat jede Partei der anderen Partei ausreichende Informationen bereitzustellen, damit die Einhaltung dieser Sicherheitsmaßnahmen überprüft werden kann.
Soweit Ingenium Golf Daten bei Dritten speichert, gewährleistet Ingenium Golf, dass diese denselben Anforderungen unterliegen.
17. Geistige Eigentumsrechte
Ingenium Golf ist Eigentümer aller Quellcodes, Software, Dateiformate, Patente, Marken und technischen Know-how im Zusammenhang mit den Produkten sowie allen damit verbundenen Dienstleistungen. Der Kunde erhält ein Nutzungsrecht an den bereitgestellten Produkten für die Dauer des Vertrags. Nach Vertragsende – aus welchem Grund auch immer – ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Produkte von Ingenium Golf sowie erstellte Materialien vollständig zu deinstallieren und zu löschen.
Bildprodukte (PDF und PNG), die über den GLFR Business Service erzeugt wurden, gehören dem Kunden und dürfen auch nach Vertragsende weiterverwendet werden.
Videoprodukte, die über den GLFR Business Service erstellt wurden, dürfen ausschließlich während der Vertragslaufzeit verwendet werden.
18. Rechte Dritter
Ingenium Golf garantiert, dass die gemäß dieser Vereinbarung gelieferten Produkte keine Rechte Dritter verletzen, einschließlich Patente, Marken oder Urheberrechte. Wird gegen den Kunden eine entsprechende Klage erhoben, ist der Kunde verpflichtet, Ingenium Golf schriftlich zu informieren und kann Ingenium Golf verpflichten, die Prozessführung zu übernehmen.
19. Rechtswahl und Gerichtsstand
Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Bedingungen oder der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien ergeben, sind beim Amtsgericht Aarhus, Dänemark anhängig zu machen. Es gilt ausschließlich dänisches Recht.
